Wie kann der Ombudsmann meine Beschwerde absolut unabhängig behandeln? Ist er nicht immer mit der Obrigkeit einverstanden, die ihn ernennt?

Nein, denn der Ombudsmann legt größten Wert auf seine Unabhängigkeit.

Diese Unabhängigkeit drückt sich auf dreierlei Weisen aus: 

1. gegenüber der Organisation oder der Behörde, die ihn ernennt,
2. gegenüber den Verwaltungen und Diensten, für die er zuständig ist, 
3. gegenüber den Bürgern und Benutzern, für die er arbeitet.

Der Ombudsmann erhält von niemandem Anweisungen und organisiert selbst seine Arbeit. 

Er handelt wie eine neutrale und unabhängige Mittelsperson. Er bevorzugt immer das Rede- und Antwortrecht, und dies auf faire Weise: er hört Ihre Fassung und diejenige der von Ihrer Beschwerde betroffenen Verwaltung oder Dienststelle an.